AGB für Gruppenbuchungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gruppenbuchungen

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen lipzi tours und Kunden, die Gruppentouren oder Tagesprogramme buchen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, lipzi tours stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der Teilnahme an einer Veranstaltung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nicht zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Bei dem mit lipzi tours geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag gem. § 611 BGB, so dass die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen auf den Vertrag Anwendung finden, es sei denn, lipzi tours hat die Anwendung dispositiver einschlägiger Normen ausgeschlossen oder geändert.
(4) Unter dem Begriff „Gruppe“ ist eine Vielzahl von Personen (mindestens 2) zu verstehen, die sich zusammengeschlossen haben, um eine private Tour bei lipzi tours zu buchen. Wurde die Gruppentour nicht durch ein Unternehmen gebucht, sondern handelt es sich um natürliche Personen, so finden die Vorschriften über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts Anwendung, soweit eine Gruppe sich geschlossen angemeldet hat.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die auf der Internetseite von lipzi tours veröffentlichten Touren und Programme sind keine verbindlichen Angebote, sondern als Vorschlag zu werten.
(2) Die Buchung von Gruppentouren oder Programmen hat (per Telefon, Brief oder E-Mail unter Angabe der Adresse des Bestellers) direkt oder über Mittler bei lipzi tours zu erfolgen. Mit der Buchung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung von lipzi tours schriftlich (per Brief oder E-Mail) bestätigt wird.
(3) Jeder Kunde ist berechtigt, das Angebot nach § 7 der Geschäftsbedingungen zu widerrufen.
(4) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der lipzi tours ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten

(1) Alle Preise, die auf der Internetseite sowie den Angeboten und Bestätigungen von lipzi tours angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer. Die von lipzi tours angegebenen Preise sind keine Fixpreise. Bei Rechnungslegung ins Ausland wird eine Gebühr von 15,00 € erhoben.
(2) Sofern nicht anders vereinbart haben die Kunden nach Vertragsschluss einen Vorschuss in Höhe von 30% des Gesamtpreises zu entrichten. Die Restzahlung ist spätestens am Tage der Durchführung der Gruppentour fällig und durch den Kunden zu zahlen. Ausgenommen hiervon sind Buchungen deren Vergütung einen Betrag von insgesamt 250,00 € inklusive MwSt. nicht übersteigen - diese Vergütung ist am Tag der Gruppentour vor deren Beginn in bar zu entrichten oder gegen Rechnung zu überweisen.
(3) Wird während der Durchführung einer Gruppentour eine Verlängerung oder zusätzliche Leistung vereinbart, so sind die zusätzlichen Kosten (bei Stadtrundgängen und -fahrten 30 € pro Stunde zusätzlich) gegen Quittung sofort und in bar zu entrichten. Bei Rechnungslegung, ist die Verlängerung durch den Gruppenverantwortlichen zu quittieren.

§ 4 Durchführung

(1) Die maximale Gruppengröße bei Rundgängen liegt bei 25 Personen, bei Radtouren 20 Personen. Bei größeren Teilnehmerzahlen wird die Gruppe in der Regel geteilt. Die Durchführung einer Gruppentour mit größeren Teilnehmerzahlen liegt im Ermessen von lipzi tours.
(2) Erscheinen Kunden nicht zur für den Beginn der Tour/des Events vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort, wird die Tour nicht automatisch um die entsprechende Zeit verlängert. Sollte eine Verlängerung möglich sein, ist nach 30 Minuten Wartezeit ein angemessenes Wartegeld zu entrichten.

§ 5 Leistungen, Leistungserbringung, Leistungsänderung und Schlechtleistung

(1) Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Buchungsbestätigung von lipzi tours. lipzi tours ist berechtigt in Abstimmung mit dem Kunden Teile der Gruppentour in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern. Nebenabreden vorab bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch lipzi tours.
(2) Können einzelne in der Buchungsbestätigung aufgeführte Leistungen nicht wie vereinbart erbracht werden, kann der Kunde den vertraglich vereinbarten Preis nicht einbehalten oder einen Teilabzug vornehmen, wenn die Gründe der Unmöglichkeit nicht von lipzi tours zu vertreten sind.
(3) lipzi tours kann unmittelbar noch vor der Gruppentour bestimmte Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen ersetzen. Routen- und Programmänderungen können sich aus gegebenen Umständen wie beispielsweise Baumaßnahmen, Straßensperrungen, Witterung, behördlich erforderliche Genehmigungen oder aus notwendigen organisatorischen Gründen ergeben. Notwendige organisatorische Gründe sind gegeben, wenn die Durchführung einer Gruppentour bei Beibehaltung der bezeichneten Leistung nicht oder nur mit zeitlicher Verzögerung und Mehraufwendungen zu realisieren wäre (schlechte Witterungsbedingungen, Höhere Gewalt).
(4) Hat lipzi tours die Unmöglichkeit der Leistung zu vertreten und kann er diese nicht durch eine gleichwertige ersetzen, ist lipzi tours berechtigt dem Kunden eine kostenlose Umbuchung anzubieten. Sollte die Nacherfüllung scheitern, so ist der Kunde zum Rücktritt nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs berechtigt.
(5) lipzi tours übernimmt keine Garantie für die vertragsgemäßen Leistungen, welche von anderen Unternehmern als Fremdleistungen ausgeführt werden sollen und ausgeführt werden (Beförderung, Bewirtungen etc.). Im Falle einer Schlechtleistung durch ein eingeschaltetes anderes Unternehmen zur Erbringung einer Fremdleistung wird lipzi tours etwaige zustehende Schadenersatzansprüche an den Kunden zur Durchsetzung seines Anspruchs abtreten, sofern dies für ihn rechtlich und tatsächlich möglich ist.

§ 6 Haftung

(1) lipzi tours haftet als Veranstalter für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
(2) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von lipzi tours, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet lipzi tours nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Die Einschränkungen der Abs. 2 und 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von lipzi tours, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(5) Die Teilnahme an einer Gruppentour erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Jeder ist selbst für sich verantwortlich. Der Kunde versichert, dass von ihm alle tangierenden gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen eingehalten bzw. erfüllt werden.
(6) Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind während der Teilnahme an einer Gruppentour zu beaufsichtigen.
(7) Die Angaben zu körperlichen Anforderungen und Dauer der Touren erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Einflüsse wie z.B. Witterungsbedingungen stark beeinflusst werden können. lipzi tours geht davon aus, dass derjenige, der sich zu einer Gruppentour anmeldet auch körperlich hierzu in der Lage ist.

§ 7 Widerrufsrecht & Kündigung

(1) lipzi tours kann dem Kunden ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde oder einzelne Teilnehmer der Gruppentour diese ungeachtet einer Abmahnung durch einen Mitarbeiter von lipzi tours nachhaltig stört.
(2) Kündigt lipzi tours nach § 7 Abs.1 der Vertragsbedingungen den Vertrag mit dem Kunden hat dieser keinen Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises.
(3) Der Kunde ist berechtigt, seine auf Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung ohne Angabe von Gründen binnen zwei Wochen nach Vertragsabschluss zu widerrufen. Der Widerruf erfolgt durch schriftlichen Widerruf an die Adresse von lipzi tours. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Im Fall des wirksamen Widerrufs erstattet lipzi tours einen bereits entrichteten Preis an den Kunden zurück.
(4) Wird eine im Angebot genannte notwendige Mindestteilnehmerzahl zur Durchführung einer Gruppentour nicht erreicht, so kann lipzi tours den Vertrag nach § 620 BGB kündigen. lipzi tours wird sein Kündigungsrecht in Anspruch nehmen, wenn feststeht, dass eine Gruppentour wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden kann. Falls durch Nichterreichen der Mindestteilnehemrzahl unverhältnismäßige Mehrkosten für lipzi tours entstehen und der Kunde diese Mehrkosten nicht bereit ist zu übernehmen wird lipzi tours die Gruppentour stornieren. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Gruppentour verlangen, wenn lipzi tours in der Lage ist, eine solche Gruppentour ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Bereits verauslagte Kosten für zusätzlich gebuchte Leistungen Dritter werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Ansonsten gelten die Stornierungsbedingungen der jeweiligen Leistungspartner. Für Umbuchungen wird eine gesonderte Gebühr (je nach Aufwand) berechnet.
(5) Der Kunde kann jederzeit den Vertrag kündigen. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Kündigung bei lipzi tours. In diesem Fall ist der lipzi tours berechtigt folgende Entschädigung zu verlangen:
- bis zum 4. Tag vor der Gruppentour: keine Stornierungskosten
- vom 3. bis zum 2. Tag vor der Gruppentour: 50% des Preises
- ab 1. Tag vor der Gruppentour: 100% des Preises
Bereits verauslagte Kosten für zusätzlich gebuchte Leistungen Dritter werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Für Fremdleistungen (Beförderung, Bewirtungen etc.) gelten die Stornierungsbedingungen der jeweiligen Leistungspartner. Für Umbuchungen wird eine gesonderte Gebühr (je nach Aufwand) berechnet.
(6) Erhält der Kunde durch den Ausfall einer Gruppentour oder eines in einer Gruppentour gebuchten Leistungsangebot eine andere adäquate Leistung angeboten und wird diese durch den Kunden nicht angenommen, ist lipzi tours berechtigt folgende Entschädigung zu verlangen:
- bis zum 4. Tag vor der Gruppentour: keine Stornierungskosten
- vom 3. bis zum 2. Tag vor der Gruppentour: 50% des Preises
- ab 1. Tag vor der Gruppentour: 100% des Preises

§ 8 Eigentumsrecht und Urheberschutz

(1) Alle Leistungen von lipzi tours (z.B. Ideen, Routenführung, Konzepte für Veranstaltungen etc.) und auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von lipzi tours. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit dem lipzi tours darf der Kunde diese nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
(2) Videoaufzeichnungen oder Fotos einer Gruppentour sind nur zu privaten Zwecken erlaubt. Videoaufzeichnungen oder Fotos einer Gruppentour zu gewerblichen Zwecken benötigen die schriftliche Genehmigung von lipzi tours. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde zur Einhaltung der Wahrung der Persönlichkeitsrechte von lipzi tours und anderer Kunden.

§ 9 Hinweis auf Datenverarbeitung

(1) lipzi tours erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden und beachtet dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Teledienstdatenschutzgesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird lipzi tours Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Kundenbetreuung erforderlich ist.
(2) Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen lipzi tours und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(2) Gerichtsstand für alle Klagen gegen lipzi tours ist Leipzig.
(3) Sollte eine oder mehrere Bedingungen dieses Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bedingungen gilt dasjenige als vereinbart, was dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bedingung entspricht.
(4) Der Vertrag bedarf der Schriftform. Die Abweichung von der Schriftform bedarf der Schriftform. Nebenabreden und Zusatzleistungen sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich zwischen lipzi tours und Kunden vereinbart wurden.

Die AGB entsprechen dem Stand vom 01. Dezember 2022 und gelten für alle bei lipzi tours gebuchten Gruppentouren.

lipzi tours (Inh. Johannes Ommeln)
Holbeinstraße 8
04229 Leipzig

Zur Übersicht AGB