Allgemeine Geschäftsbedingungen für öffentliche Touren per Rad
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen lipzi tours und Teilnehmern von öffentlichen Touren (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, lipzi tours stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der Teilnahme an einer Veranstaltung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nicht zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Bei dem mit lipzi tours geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag gem. § 611 BGB, so dass die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen auf den Vertrag Anwendung finden, es sei denn, lipzi tours hat die Anwendung dispositiver einschlägiger Normen ausgeschlossen oder geändert.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden kann, bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrages lipzi tours verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch durch lipzi tours zustande. Sofern nicht anders vereinbart und falls die Buchung nicht über Dritte erfolgt, wird die Teilnahmegebühr direkt beim Gästeführer gezahlt.
(2) Mit Erwerb des Tickets erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
(3) Jeder Kunde ist berechtigt, das Angebot nach Maßgabe von § 7 der Geschäftsbedingungen zu widerrufen.
(4) Bei geführten Radtouren kann ohne Anmeldung keine Garantie über ein verfügbares Leihfahrrad für den Kunden gegeben werden. Deshalb ist eine Anmeldung (per Anruf oder E-Mail unter Angabe der Adresse) bei lipzi tours ist zu empfehlen. Die Anmeldung wird zur verbindlichen Buchung, sobald die bestellte Leistung vom lipzi tours schriftlich (per Brief oder E-Mail) bestätigt wird.
§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten
(1) Alle Preise, die auf der Internetseite sowie den Angeboten und Bestätigungen von lipzi tours angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer.
(2) Wird während der Durchführung einer öffentlichen Tour eine Verlängerung oder zusätzliche Leistung vereinbart, so sind die zusätzlichen Kosten (bei Stadtrundgängen und -fahrten 30 € pro Stunde zusätzlich) gegen Quittung sofort und in bar zu entrichten. Bei Rechnungslegung, ist die Verlängerung durch den Gruppenverantwortlichen zu quittieren.
§ 4 Durchführung
(1) Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei fünf zahlenden Personen. Eine Durchführung der öffentlichen Tour bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl liegt im Ermessen von lipzi tours. Bei Ausfall werden bereits geleistete Teilnahmegebühr durch lipzi tours erstattet.
(2) Die maximale Gruppengröße liegt bei 20 Personen. Bei größeren Teilnehmerzahlen wird die Gruppe in der Regel geteilt. Ein Anspruch auf Teilnahme an der Tour besteht nur bei Voranmeldung. Die Durchführung einer öffentlichen Tour mit größeren Teilnehmerzahlen liegt im Ermessen von lipzi tours.
(3) Erscheinen angemeldete Kunden nicht zur für den Beginn vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort, besteht keine Garantie auf Teilnahme.
§ 5 Leistungen, Leistungserbringung, Leistungsänderung und Schlechtleistung
(1) Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von lipzi tours.
(2) lipzi tours kann unmittelbar noch vor der öffentlichen Tour bestimmte Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen ersetzen. Routen- und Programmänderungen können sich aus gegebenen Umständen wie beispielsweise Baumaßnahmen, Straßensperrungen, Witterung, behördlich erforderliche Genehmigungen oder aus notwendigen organisatorischen Gründen ergeben. Notwendige organisatorische Gründe sind gegeben, wenn die Durchführung einer Tour bei Beibehaltung der bezeichneten Leistung nicht oder nur mit zeitlicher Verzögerung und Mehraufwendungen zu realisieren wäre (schlechte Witterungsbedingungen, Höhere Gewalt).
(3) Können einzelne in der Programmausschreibung oder in der Buchungsbestätigung aufgeführte Leistungen nicht wie vereinbart erbracht werden, kann der Kunde den vertraglich vereinbarten Preis nicht einbehalten oder einen Teilabzug vornehmen, wenn die Gründe der Unmöglichkeit nicht von lipzi tours zu vertreten sind.
(4) Hat lipzi tours die Unmöglichkeit der Leistung zu vertreten und kann er diese nicht durch eine gleichwertige ersetzen, ist lipzi tours berechtigt dem Kunden eine kostenlose Umbuchung anzubieten. Sollte die Nacherfüllung scheitern, so ist der Kunde zum Rücktritt nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs berechtigt.
(5) lipzi tours übernimmt keine Garantie für die vertragsgemäßen Leistungen, welche von anderen Unternehmern als Fremdleistungen ausgeführt werden sollen und ausgeführt werden (Beförderung, Bewirtungen etc.). Im Falle einer Schlechtleistung durch ein eingeschaltetes anderes Unternehmen zur Erbringung einer Fremdleistung wird lipzi tours etwaige ihm zustehende Schadenersatzansprüche an den Kunden zur Durchsetzung seines Anspruchs abtreten, sofern dies für ihn rechtlich und tatsächlich möglich ist.
§ 6 Haftung
(1) lipzi tours haftet als Veranstalter für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
(2) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von lipzi tours, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet lipzi tours nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Die Einschränkungen der Abs. 2 und 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von lipzi tours, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(5) Die Teilnahme an einer öffentlichen Tour erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Jeder ist selbst für sich verantwortlich. Der Kunde versichert, dass von ihm alle tangierenden gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen eingehalten bzw. erfüllt werden.
(6) Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren sind während der Teilnahme an der Tour zu beaufsichtigen.
(7) Die Angaben zu körperlichen Anforderungen und Dauer der Touren erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Einflüsse wie z.B. Witterungsbedingungen stark beeinflusst werden können. lipzi tours geht davon aus, dass derjenige, der sich zu einer öffentlichen Tour anmeldet auch körperlich hierzu in der Lage ist.
§ 7 Widerrufsrecht & Kündigung
(1) lipzi tours kann dem Kunden ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn dieser die Tour ungeachtet einer Abmahnung durch einen Mitarbeiter von lipzi tours nachhaltig stört.
(2) Kündigt lipzi tours nach § 7 Abs. 1 der Vertragsbedingungen den Vertrag mit dem Teilnehmer hat dieser keinen Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises.
(3) Der Kunde ist berechtigt, seine auf Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung ohne Angabe von Gründen binnen zwei Wochen nach Vertragsabschluss zu widerrufen. Der Widerruf erfolgt durch schriftlichen Widerruf an die Adresse von lipzi tours. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Im Fall des wirksamen Widerrufs erstattet lipzi tours einen bereits entrichteten Preis an den Kunden zurück.
(4) Wird eine im Angebot genannte notwendige Mindestteilnehmerzahl zur Durchführung einer öffentlichen Tour nicht erreicht, so kann lipzi tours den Vertrag nach § 620 BGB kündigen. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Tour verlangen, wenn lipzi tours in der Lage ist, eine solche Tour ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.
(5) Ein angemeldeter Kunde kann jederzeit vor der öffentlichen Tour zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Kündigung bei lipzi tours bzw. die Rückgabe des Tickets. In diesem Fall ist lipzi tours berechtigt folgende Entschädigung zu verlangen:
- bis zu 48 h vor der öffentlichen Tour: keine Stornierungskosten
- von 48 h bis 24 h vor der öffentlichen Tour: 50% des Preises
- ab 24 h vor der öffentlichen Tour: 100% des Preises
(6) Erhält der Kunde durch den Ausfall einer öffentlichen Tour eine andere adäquate Leistung angeboten und wird diese durch den Kunden nicht angenommen, ist lipzi tours berechtigt eine Entschädigung entsprechend § 7 Abs. 5 zu verlangen.
§ 8 Eigentumsrecht und Urheberschutz
(1) Alle Leistungen von lipzi tours (z.B. Ideen, Routenführung, Inhalte der Tour etc.) und auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von lipzi tours. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit lipzi tours darf der Kunde diese nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
(2) Videoaufzeichnungen oder Fotos einer öffentlichen Tour sind nur zu privaten Zwecken erlaubt und benötigen die ausdrückliche Genehmigung von lipzi tours. Videoaufzeichnungen oder Fotos einer Tour zu gewerblichen Zwecken benötigen die schriftlichen Genehmigung von lipzi tours. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde zur Einhaltung der Wahrung der Persönlichkeitsrechte von lipzi tours und anderer Kunden.
§ 9 Hinweis auf Datenverarbeitung
(1) lipzi tours beachtet die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Teledienstdatenschutzgesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird lipzi tours Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Kundenbetreuung erforderlich ist.
(2) Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen lipzi tours und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(2) Gerichtsstand für alle Klagen gegen lipzi tours ist Leipzig.
(3) Sollte eine oder mehrere Bedingungen dieses Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bedingungen gilt dasjenige als vereinbart, was dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bedingung entspricht.
(4) Der Vertrag bedarf der Schriftform. Die Abweichung von der Schriftform bedarf der Schriftform. Nebenabreden und Zusatzleistungen sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich zwischen lipzi tours und Kunden vereinbart wurden.
Die AGB entsprechen dem Stand vom 01. Dezember 2022 und gelten für die von lipzi tours angebotenen öffentlichen Touren.
lipzi tours (Inh. Johannes Ommeln)
Holbeinstraße 8
04229 Leipzig