AGB für die Überlassung touristischer Angebote

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung touristischer Angebote

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen lipzi tours und Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, lipzi tours stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Der Kunde möchte als verantwortlicher Pauschalreiseveranstalter gemäß den §§ 651 a ff. BGB eine Pauschalreise durchführen oder in anderer Weise touristische Leistungen Endverbrauchern gegenüber erbringen. Er beauftragt zu diesem Zweck lipzi tours nach Bestimmungen dieses Vertrages mit der Bereitstellung der hierzu erforderlichen touristischen Leistungen.
(3) lipzi tours ist nicht Reiseveranstalter oder Mitveranstalter der vom Kunden geplanten Reise. Alleinverantwortlicher Reiseveranstalter i.S.d. §§ 651a ff. BGB gegenüber den Reiseteilnehmern ist der Kunde.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsgrundlagen

(1) Die Bestellung durch den Kunden kann schriftlich, mündlich oder per E-Mail erfolgen. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung von lipzi tours (per Brief, Fax oder E-Mail) an den Kunden zustande.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn lipzi tours ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche seitens lipzi tours durch einseitige, ändernde oder ergänzende Buchungsbestätigungen gewahrt werden kann.

§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten

(1) Mit Vertragsschluss ist die in der Buchungsbestätigung bezeichnete Anzahlung ohne weitere Aufforderung zahlungsfällig. Die Restzahlung ist fällig, wie in der Buchungsbestätigung angegeben, oder falls dort nichts konkret vereinbart wurde, spätestens 14 Tage vor Leistungsbeginn. Alle Preise, soweit nicht anders ausgeschrieben, verstehen sich in Euro einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Notwendige Anzahlungen und Leistungen Dritter (zum Beispiel Konzertkarten) werden dem Kunden bei Fälligkeit in Rechnung gestellt, wenn Sie die Höhe der vertraglich festgelegten Anzahlung überschreiten.
(3) lipzi tours kann eine Preisanpassung vornehmen, soweit sich Preise für einzelne Leistungen erhöht haben. lipzi tours verpflichtet sich, den Kunden bei bekanntwerden der Preiserhöhung zu informieren. Jede Preiserhöhung, die ab dem 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetag verlangt wird, ist ungültig. Bei der Erhöhung des Reisepreises nach Vertragsabschluss um mehr als 10 % des Gesamtpreises kann der Kunde unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet, sein Rücktrittsrecht unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber lipzi tours schriftlich geltend zu machen.

§ 4 Leistungen

(1) Die von lipzi tours zu erbringenden Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung und auf darin ausdrücklich in Bezug genommene Unterlagen. Nebenabreden bedürfen generell der Schriftform. Unwesentliche Änderungen der vereinbarten Reiseleistung sind gestattet, soweit dadurch die Gesamtheit der Reise nicht betroffen ist.
(2) Fremdprospekte, Aussagen und Zusicherungen Dritter, insbesondere der Leistungsträger, sind für den lipzi tours nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung verbindlich.

§ 5 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

(1) Nimmt der Kunde vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den vereinbarten Gesamtpreis zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Nichtabnahme ankommt, es sei denn, die Nichtabnahme beruht auf von lipzi tours zu vertretenden Mängeln oder es liegt eine Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor, die lipzi tours zu vertreten hat.
(2) Von der lipzi tours in diesem Fall zustehenden vollen Vergütung werden ersparte Aufwendungen erstattet, sobald und soweit diese lipzi tours von seinen Vertragspartnern zurückerstattet wurden.
(3) Soweit lipzi tours nicht in Anspruch genommene Leistungen anderweitig verwerten kann, entfällt die Vergütungspflicht für nicht in Anspruch genommene Leistungen.
(4) Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben anderweitige, schriftlich vereinbarte Rücktritts- bzw. Stornoregelungen unberührt.

§ 6 Widerrufsrecht, Kündigung, Rücktritt

(1) Der Kunde kann jederzeit vor der Reise den Vertrag kündigen. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Kündigung bei lipzi tours. Sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders angegeben ist lizpi tours berechtigt folgende Entschädigung zu verlangen:
- bis zum 62. Tag vor Reisebeginn: keine Stornierungskosten
- vom 61. bis zum 32. Tag vor Reisebeginn: 20% des Preises
- vom 31. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn: 40% des Preises
- vom 14. bis zum 8. Tag vor Reisebeginn: 60% des Preises
- vom 7. bis zum 2. Tag vor Reisebeginn: 80% des Preises
- ab 1. Tag vor Reisebeginn: 100% des Preises
Bereits verauslagte Kosten und nicht stornierbare Leistungen Dritter (z.B. Karten für Veranstaltungen, Anzahlungen) werden dem Kunden nicht zurückerstattet. Für Umbuchungen wird eine gesonderte Gebühr (je nach Aufwand) berechnet.
(2) Nach Leistungsbeginn ist eine Kündigung durch den Kunden nur möglich, wenn erhebliche Mängel der Leistung oder sonstige, von Seiten lipzi tours zu vertretenden Störungen der Leistung vorliegen. Die Kündigung ist in diesen Fällen nur nach angemessener Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels oder der Störung zulässig, es sei denn, dass ein besonderes Interesse Ihrerseits die sofortige Kündigung rechtfertigt.
(3) lipzi tours ist berechtigt, in folgenden Fällen vom Vertrag zurückzutreten, bzw. den Vertrag zu kündigen:
(a) Wenn die Leistungserbringung aus von lipzi tours nicht zu vertretenden Gründen unmöglich wird (z.B. höhere Gewalt).
(b) Bei erheblichen Vertragsverstößen durch den Kunden oder seiner Teilnehmer gegen die Pflichten aus diesem Vertrag oder gegen die Belange von lipzi tours.
(c) Wenn die Anzahlung oder Restzahlung nach Mahnung und Fristsetzung nicht vereinbarungs- und fristgemäß bei lipzi tours eingehen. Rücktrittsgebühren müssen als Entschädigung gezahlt werden.

§ 7 Pflichten des Anbieters

lipzi tours steht als Kaufmann für die gewissenhafte Vorbereitung der Reise, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.

§ 8 Pflichten des Kunden

(1) Bei Mängeln oder Störungen der Leistungserbringung, ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich gegenüber lipzi tours oder seinen Beauftragten oder Leistungsträgern anzuzeigen und unter Setzung einer angemessenen Frist Abhilfe zu verlangen.
(2) Gewährleistungsrechte des Kunden bestehen nur dann, wenn der Mangel oder die Störung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben wird.
(3) Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
(4) Der Kunde ist Reiseveranstalter nach §651 a BGB und haftet seinen Teilnehmern gegenüber nach diesen Vorschriften. Der Kunde wird auf die Notwendigkeit einer Personen- und Sachschaden-Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter hingewiesen, ebenso auf die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über die Insolvenzversicherung (§ 651 k BGB, § 147 b Gewerbeordnung) und der Informationsverordnung für Reiseveranstalter. Er versichert, sich über diese Vorschriften selbständig zu informieren und diese, soweit einschlägig, zu beachten.
(5) Der Kunde stellt lipzi tours von allen Nachteilen frei, die diesem aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen könnten.

§ 9 Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung, Haftung

(1) Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch lipzi tours stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Kunde innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Leistungsende dem Anbieter gegenüber geltend zu machen. Voraussetzung ist die Anzeige der Mängel vor Ort.
(2) Ansprüche des Kunden gegenüber lipzi tours, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung und aus Körperschäden – verjähren sechs Monate nach Reiseende. Schweben zwischen dem Kunden und lipzi tours Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder lipzi tours die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von sechs Monaten tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
(3) Die vertragliche Haftung von lipzi tours, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist - unbeschadet anderweitiger, gesetzlich zwingender Haftungsregelungen - auf den dreifachen Preis der von lipzi tours zu erbringenden Leistung beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden oder seiner Teilnehmer von lipzi tours weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt ist.
(4) lipzi tours haftet nicht für Schäden, die durch Fremd- oder Eigenverschulden des Kunden oder seiner Reiseteilnehmer entstanden sind.

§ 10 Eigentumsrecht und Urheberschutz

(1) Alle Leistungen von lipzi tours (z.B. Ideen, Konzepte etc.) und auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von lipzi tours. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit lipzi tours darf der Kunde diese nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
(2) Videoaufzeichnungen oder Fotos durch den Kunden sind nur zu privaten Zwecken erlaubt und benötigen die ausdrückliche Genehmigung von lipzi tours. Videoaufzeichnungen oder Fotos zu gewerblichen Zwecken benötigen die schriftlichen Genehmigung von lipzi tours. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde zur Einhaltung der Wahrung der Persönlichkeitsrechte von lizpi tours und anderer Kunden.

§ 11 Gerichtsstand

(1) Auf Verträge zwischen lipzi tours und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(2) Gerichtsstand für alle Klagen gegen lipzi tours ist Leipzig.
(3) Für Klagen von lipzi tours gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Leipzig vereinbart.
(4) Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und lipzi tours anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
(2) Sollte eine oder mehrere Bedingungen dieser AGB unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bedingungen gilt dasjenige als vereinbart, was dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bedingung entspricht.
(3) Der Vertrag bedarf der Schriftform. Die Abweichung von der Schriftform bedarf der Schriftform. Nebenabreden und Zusatzleistungen sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich zwischen lipzi tours und dem Kunden vereinbart wurden.

Die AGB entsprechen dem Stand vom 01. Dezember 2022 und gelten für alle bei lipzi tours für die Überlassung als touristisches Angebot gebuchten Leistungen.

lipzi tours (Inh. Johannes Ommeln)
Holbeinstraße 8
04229 Leipzig

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